OSK zu Krankenhausreform

Groß herausgestellte positive Neuerungen durch die Krankenhausreform sind für die OSK bisher kaum konkret bezifferbar, während die Nachteile bereits klar auf der Hand liegen. Die OSK wird ab 2017 um jährlich 1,2 Millionen Euro oder sogar noch höher belastet, da der bisher gewährte Versorgungszuschlag ausläuft, während der negativ wirkende Mehrleistungsabschlag als neuer „Fixkostendegressionsabschlag“ weiterhin gelten soll. Für den Normalbürger ist dies kaum mehr verständlich und den Medien wohl deshalb allenfalls eine Randnotiz wert.

Angesichts eines Defizits von jährlich 3,5 Millionen Euro in den Notaufnahmen begrüßt die OSK die angekündigten Zuschläge für die Notfallversorgung. Doch Konkretes weiß man nicht. Gleiches gilt für die Förderung neuer Pflegestellen. Zuletzt diskutierte Zahlen würden für die OSK die Finanzierung von zwei bis drei Stellen bedeuten - nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein. Die hochgelobte Leistungsvergütung nach Qualität wäre positiv, doch sind die Kriterien nicht einmal im Ansatz erkennbar. Mit einer verbindlichen Zweitmeinung vor OP's hätte die OSK keinerlei Probleme, da in ihren Häusern schon heute nur bei absoluter Notwendigkeit operiert wird.

Unterm Strich wird die Klinikfinanzierung nochmals komplizierter. Entlastende Effekte hat die OSK in ihrer Finanzplanung vorsichtshalber zunächst nicht unterstellt. Wer für die Versorgung der Menschen etwas tun will, müsste die unausgewogene Finanzierung von Operationen und Grundversorgung ins Gleichgewicht bringen. Davon ist leider nichts zu erkennen. Die Forderung des Bundesgesundheitsministers nach einer "klugen Arbeitsteilung" zwischen Krankenhäusern kann die OSK mit Blick auf das Schussental dagegen nur unterstreichen.