Auch an der OSK fallen Coronaregeln weg
Die FFP2 Maskenpflicht bleibt für Besucherinnen, Besucher und Begleitpersonen weiterhin bestehen, ebenso für ambulante Patientinnen und Patienten. Nur wenn diese bereits auf Station aufgenommen sind, müssen sie, soweit medizinisch vertretbar, keine Maske mehr tragen.
Besuchs- und Begleitpersonen mit bekanntem positiven Covid-19 Test dürfen nach wie vor die OSK-Einrichtungen nicht betreten. Grundsätzlich werden Besuchs- und Begleitpersonen mit Atemwegsinfekten und gesundheitlichem Unwohlsein gebeten, auf Krankenbesuche oder Begleitung von Patienten zum Schutze anderer zu verzichten.
Die Oberschwabenklinik schützt selbstverständlich trotz Lockerungen ihre vulnerablen Gruppen weiterhin vor infektiösen Erkrankungen, in die sich auch Covid-19 einreiht. In Zusammenarbeit mit dem Beratungszentrum für Hygiene werden die Hygienestandards stets abgestimmt und nach neuestem Stand angepasst. In diesen Regelwerken sind unter anderem die Vorgaben zur Isolation und Schutzausrüstung festgeschrieben.
Covid-positive Patientinnen und Patienten werden weiterhin bei klinischem oder epidemiologischen Verdacht getestet und bei positivem Test isoliert. Es erfolgt weiter eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt und die Patienten werden über eine hausinterne Statistik erfasst.
Auch für die Beschäftigten wird es einfacher. Hier sehen die Lockerungen den Wegfall der Maskenpflicht, sowie der Testpflicht vor.
Möglich werden diese Lockerungen der bisher geltenden Corona-Vorsichtsmaßnahmen durch das Auslaufen und das Aussetzen von Gesetzen und Verordnungen von Bund und Land seit dem 1. März. Der Gesetzgeber setzt zukünftig stark auf Eigenverantwortung, was die OSK in ihrem neuen Regelwerk fortschreibt. Die OSK appelliert an ihre Patienten und Besucher, trotz der Lockerungen die eingeübten Hygieneregeln nicht zu vergessen.
Alle aktuellen Informationen zu Schutzmaßnahmen und Besuchsregeln stehen auch auf der Startseite der OSK-Homepage