Besuchszeiten

Grundsätzlich werden Besucher, Besucherinnen und Begleitpersonen mit Atemwegsinfekten und gesundheitlichem Unwohlsein gebeten, auf Krankenbesuche und / oder Begleitung zum Schutze anderer zu verzichten.

  • Besuchszeiten: täglich von 11 - 20 Uhr
  • Auf den Intensivstationen gelten gesonderte Besuchszeiten.

Krebsberatung Oberschwaben-Allgäu

In der Krebsberatungsstelle Oberschwaben finden Menschen mit Krebs, deren Angehörige und Freunde sowie Interessierte aus dem Raum Oberschwaben professionelle Beratung und Unterstützung.

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Icon Adresse

Oberschwabenklinik

St. Elisabethen-Klinikum

Elisabethenstraße 15

88212 Ravensburg

Tel.: 0751/87-0

Notaufnahme 24 STD

Herzlich Willkommen in der Zentralen Notaufnahme des St. Elisabethen-Klinikums in Ravensburg. Wir sind 24 Stunden an jedem Tag im Jahr für Sie da.

Alle medizinischen Fachabteilungen des Krankenhauses arbeiten hier eng zusammen. Unser Notaufnahmeteam setzt sich aus Ärzten, Pflegekräften und Medizinischen Fachangestellten zusammen.

Das Behandlungsspektrum der Notaufnahme reicht von leichteren Verletzungen oder Erkrankungen bis hin zur Versorgung schwerst verletzter Unfallopfer, Schlaganfällen oder Herzinfarkten.

Alle Notfallpatienten werden zuerst nach Dringlichkeit gesichtet und anschließend nach aktuellen medizinischen Standards diagnostiziert und versorgt. Danach werden sie ambulant entlassen oder in die spezialisierten Fachkliniken unseres Hauses stationär aufgenommen.

Notfälle sind nicht kalkulierbar, jeder Tag ist eine Herausforderung - dieser stellen wir uns im Sinne unserer Patienten 365 Tage im Jahr.

Notfall-Kontakt

Unsere Notaufnahme ist rund um die Uhr für Sie da

St. Elisabethen-Klinikum, Ravensburg

Elisabethenstr. 15

Tel.: 0751/87-0

Rettungsleitstelle: 112

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Ansprechpartner und Kontakt

Für Sie da:
Mail an Oberschwabenklinik gGmbH
Mail an
Oberschwabenklinik gGmbH

info@oberschwabenklinik.de

HINWEIS

Die Kommunikation per E-Mail und Kontaktformular ist vor Einblick und Veränderung durch Dritte nicht geschützt. Die Oberschwabenklinik lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die auf die Kommunikation per E-Mail und Kontaktformular zurückzuführen sind.

Wer sich dennoch per E-Mail oder Kontaktformular an uns wendet, ermächtigt uns zur Beantwortung per E-Mail, sofern er dies nicht ausdrücklich ablehnt.

Für Sie da:
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Mail an
Personalabteilung

Bewerbung@oberschwabenklinik.de

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 Kraus
Doris Kraus

Leitung Empfang/Patientenaufnahme/Servicestelle
0751/87-47496

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Geschichtliches

Das EK ist über 100 Jahre alt. Gegründet wurde es auf dem Moränehügel knapp einen Kilometer vom Ravensburger Stadtzentrum entfernt von den Franziskanerinnen von Reute. Das EK wurde mehrfach erweitert. So kam 1932 der Ostflügel hinzu, 1964 das Personalhochhaus, 1969 der Behandlungs- und Bettenbau und 1967 die Krankenpflegeschule. 1981 übernahm das EK die Aufgabe des Klinikums der Zentralversorgung. Entsprechende Ausbauten folgten. 1992 wurde der heutige Funktionsbau fertiggestellt. Bereits 1958 war direkt neben dem EK das Kinderkrankenhaus St. Nikolaus bezogen worden.

Seit 1997 gehört das EK zur Oberschwabenklinik gGmbH. Damit es weiterhin seine zentralen Aufgaben für die Krankenhausversorgung der Bevölkerung in der Region erfüllen kann, wird derzeit ein großes Sanierungs- bzw. Neubauprojekt umgesetzt. Das Bauprojekt ist das größte im Landkreis Ravensburg, seit 2005 Eigentümer des Gebäudes, in seiner Geschichte.

Hausordnung

Das Krankenhaus ist ein Ort der Genesung, Ruhe und Entspannung. Unser Leitbild ist das Wohl und die Zufriedenheit unserer Patienten sowie ein möglichst harmonisches Miteinander zwischen den Patienten und der Mitarbeiterschaft der Oberschwabenklinik. Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich diese Ziele nicht ohne die Einhaltung einiger grundlegender Regeln erreichen lassen.

Diese Hausordnung wurde formuliert, um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Patientenversorgung sowie die Ordnung im Haus zu gewährleisten. Soweit diese Hausordnung persönliche Freiheiten einschränken sollte, geschieht dies ausschließlich zum Wohle der Patienten und zur Absicherung eines den Erfordernissen angepassten Arbeitsablaufs des Krankenhauspersonals. Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle stationären und ambulanten Patienten, für Besucher und sonstige Personen. Die Hausordnung wird mit Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich.

 

§ 1 Verhalten der Patienten

(1) Die Patienten nehmen auf andere Personen, insbesondere ihres Mitpatienten im gleichen Zimmer Rücksicht. Dies gilt hinsichtlich der Respektierung der Bedürfnisse und Gewohnheiten des Zimmernachbarn des Stillschweigens über Diagnose und Therapien sowie die persönlichen Verhältnisse des Mitpatienten.

(2) Um den Heilerfolg nicht zu gefährden, dürfen Patienten nur die vom behandelnden Krankenhausarzt verordneten Medikamente anwenden. Mitgebrachte Medikamente müssen verschlossen aufbewahrt und dürfen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Krankenhausarzt angewendet werden. Arzneimittel dürfen nicht an Mitpatienten oder Besucher abgegeben bzw. eingetauscht werden.

(3) Während der ärztlichen Visiten, der Essenszeiten und während der Zeit der Bettruhe (22 bis 6 Uhr) sollten sich die Patienten in ihren Zimmern aufhalten. Ansonsten stehen den Patienten Aufenthalte außerhalb ihres Zimmers frei. Es ist jedoch auf geeignete Kleidung (z. B. Bade-/Morgenmantel, Trainingsanzug oder dergleichen) zu achten. Der Aufenthalt von Patienten in Betriebs- und Wirtschaftsräumen sowie in Technikbereichen ist nicht gestattet.

(4) Patienten, die das Krankenhaus verlassen oder ihren Krankenhausaufenthalt unterbrechen möchten, benötigen hierzu unbedingt die Erlaubnis des Arztes. Andernfalls handeln sie auf eigene Gefahr und müssen dies unbedingt schriftlich bestätigen.

(5) Während des Aufenthaltes ist im gesamten Krankenhausbereich größtmögliche Ruhe zu wahren und auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

(6) Den Anordnungen und Weisungen des Krankenhauspersonals oder des Sicherheitsdienstes ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

§ 2 Besuche

Bitte beachten Sie die gesonderten Besucherregeln in der Oberschwabenklinik auf der Startseite unter der Rubrik:

Krankenbesuche in den OSK-Häusern, Informationen zu Coronavirus

 

§ 3 Hygiene

(1) Besucher dürfen sich weder auf Krankenbetten setzen noch ihre Oberbekleidung darauf ablegen.

(2) Tiere dürfen nicht ins Krankenhaus oder auf das Krankenhausgelände mitgebracht werden. Lediglich die Mitnahme von gesunden Blindenführhunden ist hier in ausgewählten Bereichen erlaubt. Die Erlaubnis hierzu im Einzelfall wird über den Empfang erteilt.

 

§ 4 Brandschutz

Offenes Licht und Feuer sind im Krankenhaus generell untersagt. Auch wenn Kerzen traditionell in die Adventszeit gehören, dürfen Christbäume und Gestecke nur mit elektrischen Kerzen geschmückt werden, ebenso dürfen keine Kerzen angezündet werden. § 5 Nikotin- und Alkoholkonsum

(1) Nikotin und Alkohol können den Heilungsprozess empfindlich stören.

(2) Der Genuss von Alkohol ist im Krankenhaus grundsätzlich nicht erlaubt. Aus therapeutischen Gründen kann der behandelnde Arzt den Konsum von Alkohol in kleinen Mengen gestatten.

(3) Entsprechend der Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Baden- Württemberg ist das Rauchen innerhalb des Krankenhausgebäudes grundsätzlich untersagt. Das Rauchen ist nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen erlaubt.

 

§ 6 Elektrogeräte

(1) Mobile Funktelefone können Störungen an den medizintechnischen Geräten verursachen und dürfen deswegen in Bereichen mit hochempfindlichen Medizingeräten nicht in Betrieb genommen werden.

(2) Eigene Fernsehgeräte, Radios, Heiz-, Koch- oder andere Elektrogeräte (ausgenommen Rasierapparate und Föns) sind im Krankenhaus nicht zugelassen.

 

§ 7 Haftung

(1) Für mitgebrachte Gegenstände, die in der Obhut des Patienten verbleiben, sowie für persönliche Kleidungsstücke übernimmt das Krankenhaus keine Haftung. Das Krankenhaus stellt jedem Patienten in Bettenneubauten einen Schranktresor zur Verfügung. Gleiches gilt für den Verlust von Geld oder Wertsachen, die nicht dem Empfang zur Verwahrung übergeben oder vom Krankenhauspersonal zur Verwahrung übernommen wurden.

 

§ 8 Sonstiges

(1) Film-, Fernseh-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhausverwaltung sowie der betroffenen Patienten.

(2) Für Werbeaktionen oder das Sammeln von Spenden ist die Zustimmung der Krankenhausleitung erforderlich.

(3) Gewerbliche und parteipolitische Betätigungen sind auf dem gesamten Krankenhausgelände grundsätzlich untersagt. Die Krankenhausleitung kann im Einzelfall eine Zustimmung erteilen.

 

§ 9 Sanktionsmöglichkeiten

(1) Bei wiederholten und groben Verstößen gegen diese Hausordnung können Patienten und Begleitpersonen aus dem Krankenhaus ausgeschlossen werden.

(2) Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden; dieses können die Geschäftsführung, die Mitglieder des Direktoriums, die Leitungen für Patienten- und Prozessmanagement oder die diensthabenden Ärzte aussprechen. Die Hilfeleistung im unabwendbaren medizinischen Notfall bleibt davon unberührt.

(3) Für vorsätzliche oder grobfahrlässige Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.

Ihr Aufenthalt von A - Z

Medikamente

Sie können wesentlich zu Ihrer Genesung beitragen, wenn Sie die verordneten Medikamente gewissenhaft und regelmäßig einnehmen. Medikamente, die Sie zuhause eingenommen haben, sollten Sie auf alle Fälle mitbringen. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus wird Ihnen sagen, ob Sie diese weiterhin einnehmen sollen oder sie gegebenenfalls durch andere Medikamente ersetzen.

Medizingeräte

Für den Betrieb und die Anwendung von in die OSK mitgebrachten privaten Medizingeräten durch Patienten übernimmt die OSK keinerlei Haftung. Der Betrieb und die Anwendung durch den Patienten erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. Für Schäden, die auf die Benutzung der Eigengeräte zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Patient.

Das Bedienen der vom Patienten mitgebrachten Medizingeräte durch das Klinikpersonal ist grundsätzlich nicht gestattet, da in der Regel die gesetzlich geforderte…

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