Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.oberschwabenklinik.de/ veröffentlichte Website der Oberschwabenklinik gGmbH

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Aufgrund der Überprüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit und der eigenen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

 

  • nicht alle Bildelemente enthalten Alt-Tags
  • nicht alle Seiten haben einen Titel, der ihren Inhalt oder Zweck eindeutig beschreibt
  • aus Linktexten geht das Ziel oder der Zweck des Links nicht immer hervor
  • nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
  • es stehen noch keine Videos in Gebärdensprache zur Verfügung
  • es stehen noch keine Erläuterungen in Leichter Sprache zur Verfügung

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.12.2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite https://www.oberschwabenklinik.de/ auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

 

Oberschwabenklinik gGmbH
Marketing und Unternehmenskommunikation
Vera Sproll

Elisabethenstraße 15
88212 Ravensburg

E-Mail: Marketing@oberschwabenklinik-nospam.de

 

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0751 87-2058 erreichen.

 

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.