Die Impfregeln

Das mobile Impfteam führt bis zum 31.03.2022 Erst-, Zweit-, und Auffrischimpfungen durch.

  • Personen zwischen 12 und 30 Jahre, Stillende und Schwangere erhalten den Impfstoff BioNTech Comirnaty.
  • Personen über 30 Jahre den Impfstoff Moderna Spikevax.
  • Für Personen über 18 Jahre steht für eine Erstimpfung auf Wunsch auch der Impfstoff von Johnson&Johnson Janssen zur Verfügung.

Alle Impfstoffe sind solange der Vorrat reicht verfügbar.

  • Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beim Impfstoff BioNTEch Comirnaty beträgt mind. 3 Wochen
  • Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beim Impfstoff Moderna Spikevax beträgt mind. 4 Wochen
  • Auffrischimpfungen können ab 12 Jahren und mit einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung stattfinden.
  • Wer mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurde, erhält nach bereits 4 Wochen eine Auffrischung mit einem mRNA Impfstoff.
  • Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Eine Impfung wird nur bei vorgelegtem PCR-Nachweis durchgeführt.

Alle oben gemachte Angaben gelten vorausgesetzt, dass kein medizinischer Grund vorliegt, der ein anderes Vorgehen notwendig macht. Die letzte Entscheidung trifft immer der verantwortliche Impfarzt.

Wir impfen nach den Vorgaben der STIKO und des RKI, sog. "off-lable" Impfungen führt das mobile Impteam nicht durch.

Auffrischimpfungen auf bereits erfolgte Auffrischimpfungen (also die 4. Impfung) werden derzeit nicht durchgeführt, da dazu noch keine Stellungnahme und Freigabe seitens der STIKO

und des Sozialministeriums vorliegen.

Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren gibt es gesonderte Kinderimpftermine in der Argonnenhalle in Weingarten (siehe Liste), die mit Termin stattfinden. 

Zu beachten:

  • Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten geimpft werden.
  • Personen ab 16 Jahren können selber entscheiden.

    Eine Vorabregistrierung ist nur beim Kinderimpfen notwendig.

Alle Impfangebote des Landkreises Ravensburg, auch jene in den Impfzentren und jene für 5-11-jährige Kinder, entnehmen Sie der Seite des Landratsamts  >>https://www.rv.de/landkreis/presseservice/aktuelles+zum+coronavirus/corona-impfung+im+landkreis+ravensburg